§ 1 Geltungsbereich
1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB) enthalten die zwischen dem Auftraggeber und Die-Moebelmitfahrzentrale.de (Verwender), ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Sämtliche Vertragsleistungen richten sich nach diesen AGB.
2. Hiermit widersprechen wir ausdrücklich jedweder Anwendung oder Einbeziehung von AGB seitens des Kunden. Widerspricht der Kunde in seinen AGB ausdrücklich auch unseren Bedingungen, werden nur diejenigen Klauseln Vertragsbestandteil, bei denen Übereinstimmung vorliegt. Alle übrigen Bestimmungen werden dann nicht Vertragsbestandteil, ohne dass der übrige Vertrag unwirksam wird.
3. Änderungen und Neufassungen dieser AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden und der Kunde ihnen nicht ausdrücklich innerhalb von vier Wochen, beginnend ab Erhalt der neuen AGB, mindestens in Textform widerspricht.
§ 2 Transporttermin
Lässt der Auftraggeber das Feld Termineinschränkungen frei, so gilt ohne weitere Vereinbarung eine mögliche Terminspanne von 7 Wochen für den Transport, ab Eingang der Buchung des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann den Transporttermin einschränken bis auf einen bestimmten Tag. Termineinschränkungen bedürfen der Bestätigung durch Die-Moebelmitfahrzentrale. Termineinschränkungen können den Frachtpreis beeinflussen. Erhöhungen des Frachtpreises werden dem Auftraggeber vorab per Email mitgeteilt. Der genaue Abhol/ Liefertermin wird nach Buchung rechtzeitig dem Versender/ Empfänger bekannt gegeben ( auch § 3). Die Termine können auch indiv. vereinbart werden. Grundsatz: Kleine Ladungen unter 3cbm und Einzelteile sollten flexibeler ( min. +/- 10 Tage) sein, je grösser die Ladung desto mehr kann der Termin eingeschränkt werden. Ab ca. 18 cbm sind spezielle Termine möglich, je nach Region, ohne Aufpreis.
§ 3 Angebot/ Frachtkosten
Der dem Kunden online, sofort angezeigte Preis ist der reine Frachtpreis für den Transport. Im Frachtpreis enthalten ist der Transport per Lkw/ Transporter von Haus zu Haus, das fachkundige verstauen/ packen des Transportgutes innerhalb des Transportfahrzeuges, die Verwendung von Decken zum Schutz des Gutes, Zurrgurten, die Verwendung von Transporthilfen ( Karren) und die genaue Terminavisierung für Abholung und Lieferung per Email/ Tel. Das Angebot ist unverbindlich. Nicht im Frachtpreis enthalten sind Servicearbeiten § 5, ges. MwSt, evtl. anfallende Kosten für Maut (in D >12t), Strassensteuern, Fährschiffkosten, Zollgebühren, evtl. Dieselzuschlag.
§ 4 Entfernungskategorien
Es können je nach Region und Volumen folgende Zuschläge erhoben werden:
( sollte Entfernungszuschlag nötig sein, wird der Auftraggeber vor Vertragsschluss
darüber informiert! )
Der online, sofort angezeigte Frachtpreis ist= Preis 1
innerhalb D Entfernungszuschlag auf Preis 1:
-Volumen-
0,5 - 2 cbm: bis 300km +10%, bis 450km +15%, bis 600km +20%, über 600km +25%
2 6 cbm: bis 300km +0%, bis 450km +0%, bis 600km +15%, über 600km +20%
6 15 cbm: bis 300km +0%, bis 450km +0%, bis 600km +10%, über 600km +15%
über 15 cbm: bis 300km +0%, bis 450km +0%, bis 600km +10%, über 600km +12%
zwischen CH/ A/ D:
bis 2 cbm: bis 500km +15%, bis 700km +20%, über 700km +30%
2 10 cbm: bis 500km +10%, bis 700km +18%, über 700km +25%
über 10cbm: bis 500km +8%, bis 700km +15%, über 700km +20%
Für die Entfernung gelten die kürzeste Strassenkilometerentfernung von Haus zu Haus unter maximaler Benutzung von Autobahnen. Für abgelegene Regionen für die Umwege gefahren werden müssen, können auf den Onlinefrachtpreis 1 ebenfalls Zuschläge erhoben werden.
§ 5 Servicearbeiten
Es können folgende Servicearbeiten bestellt werden:
Trageservice, Montageservice, spezielles Verpacken von Transportgut, Verkauf/ Verleih Kartons, Einrichtung von Parkverbotszonen.
Preisliste:
Trageservice, Montageservice:
Mann/ angef. Stunde= EUR 15.-
Spezielles Verpacken von Transportgut:
Verpackungsmaterial + Mann/ angef. Stunde= EUR 15.-
Verkauf/ Verleih Kartons:
Umzugskarton Verkauf/ Verleih ab EUR 1.- gebraucht.
Kleiderbox Verkauf/ Verleih ab EUR 5.-.
Weitere Materialien auf Anfrage.
Einrichtung von Parkverbotszonen:
ab EUR 35.- ( Berlin ), andere Orte ab EUR 55.-
Stockwerkszuschlag:
2 .- 3. Etage= EUR 3.- Mann/ angef. Stunde
3. - 4. Etage= EUR 6.- Mann/ angef. Stunde
Zuschläge für Klaviere/ Tresore/ Güter über 100kg pro Teil: auf Anfrage
§ 6 Gewichtslimit
Für die Volumenladungen gelten folgende max. Gewichtsgrenzen für die Onlinefrachtpreise:
0,5cbm= 80kg bis 1cbm= 150kg bis 5 cbm= 600kg bis 10cbm= 1100kg bis 20cbm= 1900kg bis 30cbm= 2800kg bis 40cbm= 3500kg
Für höhere Gewichte werden Zuschläge erhoben. Die Zuschläge werden auf Anfrage mitgeteilt. ( normales Volumengut/ Hausrat liegt unterhalb des Gewichtlimits)
§ 7 Vertrag
Ein gegenseitig verpflichtender Vertrag kommt zwischen dem Frachtführer ( Transporteur ) und dem Auftraggeber zustande, nachdem über alle vertragswesentlichen Punkte, insbes. die genauen Abhol/ Liefertermine, Einigung erzielt worden ist. Das Onlineangebot ist unverbindlich. Die Buchung des Kunden bedarf der Bestätigung.
§ 8 Mehrvolumen/ Gewicht
Wird bei Beladung festgestellt, dass die tatsächliche Ladung grösser ist von der Inventarmenge oder Volumen/ Gewicht als die vom Auftraggeber angegebene, so wird der Preis im Verhältnis zur Mehrmenge angehoben wenn die Mehrmenge auch transportiert wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitnahme der Mehrmenge, falls der Laderaum anderweitig gebraucht wird, bzw. wenn kein Laderaum mehr zur Verfügung steht ( wenn der Lkw voll ist ).
§ 9 Wartezeiten
Für Wartezeiten/ LKW-Standzeiten, die durch verschulden des Auftraggebers entstehen, können vom Frachtführer/ Transporteur pro angef. Stunde EUR 20.- verlangt werden. Bei verschulden trägt der Auftraggeber ebenfalls die Kosten für evtl. bereitgestelltes Servicepersonal. Ein verschulden liegt insbes. dann vor, wenn der Versender/ Empfänger zum vereinbarten Zeitpunkt nicht vor Ort ist oder wenn der Lkw wegen schwieriger/ enger Strassenverhältnisse nicht direkt bis zur Ladestelle/ Hauseingang vorfahren kann und der Auftraggeber dies nicht vorher angekündigt hat, oder wenn er nicht dafür sorge trägt, dass an der Ladestelle freier Parkplatz ist, falls die Str. eng ist.
§ 10 Ladeort
Be- und Entladeort müssen mit Lkw befahrbar sein. Der Transporteur ist nicht verpflichtet auf nicht befahrbaren Wegen zur Ladestelle zu fahren, wenn dies unzumutbar ist. Nicht befahrbare Wege sind insbes.: schmale Wege/ Zufahrten, höhenbegrenzte Wege/ Zufahrten ( z.B. durch Bäume ), nicht befestigte Wege/ Zufahrten ( Baustellen/ Wald/ Feldwege ), Berghänge, Altstädte, Fußgängerzonen, Strassenbahnbereiche/ Bushaltestellen, etc. Für nicht befahrbare Ladestellen können Zuschläge erhoben werden, falls dadurch Mehraufwand entsteht.
§ 11 Feld andere Gegenstände
Trägt der Auftraggeber in das Formularfeld andere Gegenstände Transportgüter ein, ohne links nebenstehend das richtige Volumen auszuwählen wird entweder kein Frachtpreis oder ein nicht gültiger Frachtpreis angezeigt. Dem Auftraggeber kann in diesem Fall per Email ein Frachtpreis/ Angebot über den gewünschten Transport gemacht werden.
§ 12 Bezahlung
Die vollständige Bezahlung des für den Transport geschuldeten Entgeldes hat grundsätzlich bei Lieferung in bar zu erfolgen. Abweichend davon sind nach Vereinbarung, bzw. vorheriger Ankündigung durch den Frachtführer andere Bezahlungsarten möglich: Scheck, Überweisung a Konto, Bankeinzug, Übergabe eines ausgefüllten und unterschriebenen Überweisungsträgers bei Lieferung.
§ 13 Pfandrecht
Der Transporteur hat bis zur vollständigen Bezahlung des für den Transport geschuldeten Entgeldes ein gesetzliches Pfandrecht am Transportgut.
§ 14 Dieselzuschlag
Auf den Nettofrachtpreis kann ein Zuschlag für Treibstoff/ Diesel erhoben werden, falls der Preis für einen Liter Dieselkraftstoff zum Zeitpunkt des Transportes über 1,15 EUR liegt oder bei plötzlichen Steigerungen des Kraftstoffpreises. Der Zuschlag liegt zwischen 1,5% und 3%.
§ 15 Haftung
Die Haftung des Frachtführers wegen Schäden am Transportgut richtet sich nach den §§ 451 ff. HGB. Der Frachtführer haftet nicht für Schäden an Gebäudeteilen und am Transportgut die durch Verladearbeiten von besonders sperrigen/ schweren Gegenständen entstehen. Die-Moebelmitfahrzentrale haftet nicht für Schlechtleistungen des Frachtführers jeder Art, insbes. für Schäden am Transportgut, Nichteinhaltung von Transportterminen.
§ 16 Stornierung/ Rücktritt
Der Auftraggeber kann seine Reservierung/ Buchung bis maximal 120 Minuten nach dem Absenden der Buchung ( Serverzeit ) kostenlos stornieren.
Danach werden folgende Gebühren für die Stornierung erhoben:
EUR 25.- wenn die Ladung noch nicht von uns terminiert worden ist.
15% vom Nettofrachtpreis oder mindest EUR 30.- wenn die Ladung bereits von uns terminiert wurde.
25% vom Nettofrachtpreis oder mindest EUR 50.- wenn die Ladung weniger als 48 Stunden vor Transportbeginn ( Abholtermin ) storniert wird.
90% vom Nettofrachtpreis wenn die Ladung storniert wird und der Frachtführer bereits kurz vor oder schon an der Abholadresse bereit steht ( nach erfolgter Terminierung ).
§ 16 gilt auch wenn die Stornierung nicht ausdrücklich erklärt wird.
Massgeblich ist, dass der Transport wegen eines Umstandes den der Auftraggeber/ Versender/ Empfänger zu vertreten hat, nicht zustande kommt. ( alle Gebühren + ges. MwSt. )